Sanktionen gegen den Arbeitgeber
Die Informationen auf dieser Seite umfassen die Zuständigkeiten, die durch die sechste Staatsreform vom 01.07.2014 den Gemeinschaften, Regionen oder Gemeinschaftskommissionen übertragen wurden. Die bestehenden Rechtsvorschriften bleiben so lange in Kraft, bis eine Gemeinschaft oder eine Region Änderungen oder neue Vorschriften beschließt.
Allgemeine Informationen über die sechste Staatsreform
Die Übertragung von Zuständigkeiten gilt nur im Rahmen der besonderen Regelung des Outplacements von Arbeitnehmern von mindestens 45 Jahren (Teil 2 des Kapitels 5 des Gesetzes) und nicht im Rahmen der allgemeinen Regelung des Outplacements (Teil 1 des Kapitels 5 des Gesetzes).
In der Wallonie
Der Arbeitgeber schuldet einen verpflichtenden Beitrag in Höhe von 1.800 EUR, wenn sich herausstellt, dass er kein Outplacement angeboten hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Dieser Betrag ist dem FOREM geschuldet, wenn der betreffende Arbeitnehmer einen Antrag auf einen Outplacement-Scheck gestellt hat, nachdem er den Arbeitgeber aufgefordert hat, ihm ein Outplacement-Angebot zu unterbreiten.
In Brüssel
Der Beitrag des Arbeitgebers, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, wird auf 1.500 EUR festgesetzt, zuzüglich eines Betrags von 300 EUR zur Deckung der Verwaltungs- und Finanzkosten. Dieser Betrag ist Actiris geschuldet und wird über das LASS eingezogen, wenn der betreffende Arbeitnehmer einen Antrag auf einen Outplacement-Scheck gestellt hat, nachdem er den Arbeitgeber aufgefordert hat, ihm ein Outplacement-Angebot zu unterbreiten.
Der Arbeitgeber schuldet einen Pflichtbeitrag von 1.800 EUR, wenn sich herausstellt, dass er kein Outplacement angeboten hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Dieser Betrag wird dem LfA gewährt und wird über das LSS eingezogen.
Zuständige Behörden
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Wallonische Region
Le Forem
Direction générale Stratégie – Service Reconversions collectives
Telefon : 071/20.68.70
E-Mail : reconversionscollectives.siegecentral@forem.be -
Region Brüssel-Hauptstadt
Actiris
Direction Partenariat et Programme d’Emploi
Téléphone: 02.563.34.99
E-Mail: alc-bco@actiris.be
Fähigkeiten: Licenciements collectifs et outplacement