Sanktionen für den Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer, der nicht mindestens 6 Monate in der Beschäftigungszelle eingetragen bleibt, kann im Rahmen der Umstrukturierung oder der Schwierigkeiten seines Arbeitgebers kein Arbeitsloser mit Betriebszuschlag werden. Er kann auch vorübergehend seine Arbeitslosenunterstützung verlieren.

Zuständige Behörden