Eine aktivierende Umstrukturierungspolitik in der Flämischen Region

Pfeiler einer aktivierenden Umstrukturierungspolitik

In den vergangenen Jahren hat Flandern in den Ausbau einer aktivierenden Umstrukturierungspolitik mit folgenden Schwerpunkten investiert:

  • Direkthilfe mittels den sozialen Interventionsberatern des VDAB (Flämischer Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung);
  • Beschäftigungszellen für aktive Betreuung und Outplacement (VDAB-Vorsitzender);
  • ein aktivierendes Outplacement-Angebot, das auf die schnelle Wiederaufnahme der Arbeitmittels der regionalen Überprüfung ausgerichtet ist;
  • der soziale Interventionsfonds, der die Outplacement-Betreuung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens finanziert (Insolvenz, Zwangsvergleich usw.);
  • Unterstützung für Arbeitnehmer eines in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung befindlichen Unternehmens, um den Lohnverlust der betroffenen Arbeitnehmer bei Verkürzung der Arbeitszeit teilweise zu kompensieren und
  • zugängliche Informationen mittels des Leitfadens „Wegwijs Herstructureringen“ (Wegweiser Umstrukturierungen).

Das Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft übernimmt in Flandern eine politikkoordinierende Rolle in der aktivierenden Umstrukturierungspolitik. Diese Politik wird in Flandern mittels Partnerschaften mit verschiedenen Beteiligten (Unternehmen, Sozialpartner, öffentliche und private Arbeitsvermittler, Branchenfonds usw.) unter der Regie des VDAB durchgeführt.

Direkthilfe mittels den sozialen Interventionsberatern des VDAB

Die sozialen Interventionsberater des VDAB betreuen Unternehmen beim Umstrukturierungsverfahren. Sie erteilen praktische Ratschläge über die Vorschriften und die bei einer kollektiven Entlassung zu setzenden Schritte.

Beschäftigungszellen für aktive Betreuung und Outplacement

Die Beschäftigungszellen sorgen bei einer kollektiven Entlassung für die Koordinierung der Dienstleistungen für entlassene Arbeitnehmer. Sie bringen alle beteiligten Partner (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Outplacement-Büro, den sektoralen Ausbildungsfonds usw.) unter dem Vorsitz des VDAB zusammen.

Die wichtigste Aufgabe einer Beschäftigungszelle ist die Unterbreitung eines Outplacement-Angebots. Für Informationen über die Gründung einer Beschäftigungszelle in Flandern nehmen Sie bitte Kontakt mit dem sozialen Interventionsberater auf.

Aktivierendes Outplacement-Angebot, das auf die schnelle Wiederaufnahme der Arbeit mittels der regionalen Überprüfung ausgerichtet ist

In Flandern wird das Outplacement-Angebot bei einer kollektiven Entlassung vom flämischen Minister für Beschäftigung genehmigt (die regionale Überprüfung). Es wird wie Einholung einer Stellungnahme an den föderalen Minister für Beschäftigung übermittelt. Als Ergebnis der sechsten Zustand Reform, die Begutachtungszuständigkeit wird durch eine Entscheidungszuständigkeit ersetzt (Rechtsvorschriften in Vorbereitung).

Das Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft ist für die Überprüfung zuständig. Dieses Ministerium überprüft, ob das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Outplacement-Stunden anbietet (Quantität). Zur Beurteilung des Outplacement-Angebots (Qualität) für ein in Umstrukturierung befindliches Unternehmen wendet das Ministerium einen standardisierten Überprüfungsrahmen an.

Wenn das Angebot nicht zufriedenstellend ist, wird das Unternehmen aufgefordert, das Outplacement-Angebot entsprechend den flämischen Kriterien anzupassen. Der flämische Minister stellt dem Unternehmen anschließend eine Bescheinigung aus, in der das Outplacement-Angebot genehmigt wird. Das Unternehmen sendet die Stellungnahme des flämischen Ministers an den föderalen Minister für Beschäftigung, der das Angebot letztendlich genehmigt.

Flandern gibt keine negativen Stellungnahmen ab. Das Vorgehen des regionalen Ministers wirkt proaktiv im Hinblick auf die qualitative Optimierung des Outplacement-Angebots. Die Durchführung des Outplacements innerhalb der Beschäftigungszellen wird vom VDAB und der flämischen Abteilung für Aufsicht und Durchsetzung (Inspektion) beaufsichtigt.

Der soziale Interventionsfonds

Der soziale Interventionsfonds finanziert unter bestimmten Bedingungen die Outplacement-Betreuung für:

  • Arbeitnehmer;
  • Selbstständige, die Insolvenz angemeldet haben;
  • Gehilfen von insolventen Selbstständigen und
  • Arbeitnehmer, die bis zu einem Jahr vor dem Insolvenzurteil im Unternehmen gearbeitet haben.

Unterstützung für Arbeitnehmer eines in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung befindlichen Unternehmens

Arbeitnehmer eines in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung befindlichen Unternehmens müssen oft notgedrungen weniger arbeiten. Um für eine Förderungsprämie Arbeitszeitverkürzung in Betracht zu kommen, müssen Sie in der Flämischen Region bei einem Unternehmen beschäftigt sein, das als ein in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung befindliches Unternehmen anerkannt wurde oder über einen Umstrukturierungsplan verfügt. Außerdem müssen Sie nach der Arbeitszeitverkürzung noch mindestens zu 50 % arbeiten. Sie können maximal 2 Jahre lang eine Förderungsprämie Arbeitszeitverkürzung erhalten.

Darüber hinaus muss Ihr Unternehmen über ein Branchenabkommen, eine Unternehmensvereinbarung oder Beitrittsurkunde für die Förderungsprämien verfügen, die beim Föderalen Öffentlichen Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Generaldirektion Kollektive Arbeitsbeziehungen hinterlegt und registriert wurde und in der eine Arbeitszeitverkürzung als in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung befindliches Unternehmen ermöglicht wird.

Sozial zugängliche Informationen über den Leitfaden „Herstructureringen“ (Umstrukturierungen).

Der Leitfaden „Wegwijs Herstructureringen“ gibt eine Übersicht über die Vorschriften für Umstrukturierungen in Flandern (bis Ende 2009 einschließlich der letzten großen Reform von April 2009). Es ist online verfügbar.

Umstrukturierungen werden nach der Situation eingeteilt, in der sich der Arbeitgeber befindet ("situationale Einteilung"):

  • Der Arbeitgeber bleibt nach der Umstrukturierung einfach weiter bestehen.
  • Der Arbeitgeber schließt sein Unternehmen ganz oder teilweise.
  • Der Arbeitgeber ist insolvent.
  • Der Arbeitgeber hat einen Zwangsvergleich beantragt oder
  • der Arbeitgeber wird liquidiert.

Jede dieser 5 Situationen wird noch einmal entsprechend der Anzahl der Entlassungen im Verhältnis zur gesamten Arbeitnehmerzahl eingeteilt („quantitative Einteilung“):

  • kollektive Entlassung (mit oder ohne Frühpension mit früherem Antrittsalter),
  • mehrfache Entlassung außer der kollektiven Entlassung oder
  • keine Entlassungen.

Zuständige Behörde

Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft

Abteilung Beschäftigungspolitik
Telefon: 02 553 09 59 of 0486/99 99 58
E-Mail: regionaletoetsing@vlaanderen.be

VDAB Sozialer Interventionsdienst

E-Mail: sociale_interventie@vdab.be
Website: www.vdab.be